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FAQ

Sektionsredner

Dr. Pedro Schmechtig (Dresden) - Curriculum Vitae
Epistemische Normativität

Abstract

Pedro Schmechtig (TU Dresden)

Vortrag: ‚Epistemische Normativität’

Manchmal behaupten wir, dass es gut bzw. schlecht ist, eine bestimmte Sache zu glauben; dass wir etwas glauben sollten, wenn wir Gründe dafür haben, dass dieser Glaube gerechtfertigt ist. Oder wir sagen, dass eine Überzeugung korrekt bzw. nicht korrekt ist, weil wir denken, dass der Inhalt dieser Überzeugung wahr bzw. falsch ist. Behauptungen dieser Art scheinen etwas gemeinsam zu haben: Sie beinhalten alle – in der einen oder anderen Form – eine normative (deontische oder axiologische) Komponente.

Der Vortag wird sich mit zwei zentralen Problemstellungen innerhalb des Bereichs der epistemischen Normativität beschäftigen: (i) Inwiefern sind wir berechtigt, zu sagen, dass Wahrheit ein Korrektheitsstandard ist, der für den Inhalt eines bestimmten Glaubens konstitutiv ist? (ii) Was heißt es, dass die Erlangung wahren Meinungen durch spezifisch epistemische Normen reguliert wird?

Frage (i): Wer davon ausgeht, dass Überzeugungen gut oder schlecht sein können, scheint auf die Annahme verpflichtet, dass Wahrheit ein normativer Standard ist, der gemäß der folgenden Behauptung:

(1) Für jedes S, p: der Glaube ‚dass p’ ist korrekt, gdw. p wahr ist;

für sämtliche Glaubens-Einstellungen konstitutiv ist. Falls jedoch (1) nicht trivial sein soll, darf der Ausdruck ‚korrekt’ nicht mit ‚wahr’ gleichgesetzt werden, sondern muss vielmehr als ein normativer Ausdruck interpretiert werden. Aus diesem Grund ist (1) – angewendet auf die Glaubens-Einstellung eines Subjekts S und irgendeine Proposition p – wie folgt umzuformulieren:

(2) Für jedes S, p: S sollte (glauben, dass p), gdw. p wahr ist.

Doch (2) scheint nicht haltbar zu sein. Deutlich wird dies, wenn man sich eine Zerlegung von (2) in die beiden folgenden Konditionale anschaut:

(2*) Für jedes S, p: Wenn die Proposition ‚dass p’ wahr ist, dann sollte S (glauben, dass p);

(2**) Für jedes S, p: Wenn S sollte (glauben, dass p), dann ist die Proposition ‚dass p’ wahr.

Während (2*) ganz offenkundig zu stark ist – nicht jede wahre Proposition und schon gar nicht jede wahre komplexe Proposition wird von uns geglaubt – ist (2**) als Verteidigung der Normativitätsthese zu weit. Denn (2**) scheint überhaupt keine normative Anforderung an S zu stellen. Angenommen p ist wirklich wahr; für diesen Fall impliziert (2**) nicht, dass man Proposition p glauben sollte. Und auch wenn p falsch ist, bedeutet das noch nicht, dass man p nicht glauben sollte. Denn aus der Annahme ‚Es ist nicht der Fall, dass S p glauben sollte’ folgt keineswegs die Tatsache ‚Es ist der Fall, dass S nicht p glauben sollte’.

Der Vortag wird hingegen zu zeigen versuchen, dass man die Korrektheitsbehauptungen zumindest als einen Minimalstandard begreifen kann, der Glaubens-Einstellungen eine schwache epistemische Verpflichtung im Sinne von (3) auferlegt:

(3) Für jedes S, p: Wenn die Proposition ‚dass p’ nicht wahr ist, dann sollte S nicht (glauben, dass p).

Frage (ii): Eine Analyse epstemischer Normativität endet nicht damit, dass Wahrheit ein bloßer Korrektheitsstandart ist. Ein epistemischer Standard bildet wie jeder andere Standard einen normativen Rahmen, an den man sich irgendwie halten sollte, aber nicht unbedingt halten muss. Die zentrale Frage lautet daher, wie lässt sich erklären, dass Wahrheit als Korrektheitsstandard dazu dient, das Erlangen einer bestimmten Meinung zu regulieren?

Eine Vielzahl von Philosophen geht davon aus, dass der Zusammenhang von Korrektheitsstandard und epistemischer Norm folgendermaßen zu denken ist: Wahrheit als Korrektheitsstandard für Überzeugungen gibt das leitende Erkenntnisziel vor und epistemische Normen sind diejenigen Instruktionen, die regulieren, wie ein Subjekt in Erlangung seiner Überzeugung dieses Ziel erreichen kann. Unklar ist jedoch, wie genau die regulative Funktion epistemischer Normen zu charakterisieren ist.

Im weiteren Verlauf des Vortrags werden verschiedene Vorschläge kurz skizziert (naturalistische Erklärungsstrategie [Goldman 1999], intentional-teleologische Erklärung [Vellman 2000], Wissens-Strategie [Owens 2000, Engel 2004.]), wobei anschließend dafür argumentiert wird, dass ein normativ begrifflicher Ansatz am überzeugendsten erscheint. Demnach bringt die Behauptung ‚zu glauben ‚dass p’ ist korrekt, gdw. p wahr ist’ eine begriffliche Wahrheit zum Ausdruck. Diese begriffliche Wahrheit impliziert, dass Glaubens-Einstellungen die Eigenschaft der Transparenz besitzen. Damit ist gemeint, dass die praktische Frage ‚Soll ich p glauben?’ als eine unpersönliche, theoretische Frage in Form von ‚Ist p wahr?’ behandelt werden muss. Wobei die beste Erklärung der Transparenz-Eigenschaft einen sog. ‚deliberative constraint on reason’ beinhaltet (Shah 2005). Dieser ‘deliberative constraint on reasons’ stellt ein normiertes Verfahren dar, dass die kognitiven Aktivitäten des Glaubenden auf nicht-intentionale Weise reguliert.

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Curriculum Vitae von Dr. Pedro Schmechtig

Studium:
  • Bis 1999: 1. Studium Erziehungswissenschaften/ 2.Studium Philosophie (Tu Dresden). Abschluss: Dipl.-Päd/Mag.-Phil
Promotion:
  • 2002: Rationalitätsbedingungen von Einstellungs-Zuschreibungen (TU Dresden)
Habilitation:
  • 2009: Analytische Ontologie der Zeit (TU Dresden)
Derzeitige Universität oder Institution:
  • Tu Dresden
Forschungsschwerpunkt(e):
  • Analytische Ontlogie der Zeit/Sozialontologie
  • Handlungstheorie/ Analytische Theorie der Willensfreiheit
  • Erkenntnistheorie
Berufliche Stationen:
  • 2002: Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Wichtigste Publikation(en):
  • 'Zeit und Persistenz', in Metaphysica 2006 (1), S. 87-120
  • ‘Substance, Causality, and Freedom – An Ontological Revision of Theory of Agent Causation’, in: Kanzian, Ch./Legenhausen, M. (eds): Substance and Attribute, Frankfurt/a.M. (2007), 173-192.
  • Sprache, Einstellung und Rationalität, Ontos Verlag (2004), 330 Seiten.
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