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Professor Dr. Dr. h.c. C.F. Gethmann

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FAQ

Sektionsredner

Veit-Justus Rollmann, M.A. (Marburg) - Curriculum Vitae
Ist die innermusikalische Differenzierung zwischen U- und E-Musik aus der Perspektive philosophischer (Musik)Ästhetik haltbar?

Abstract

Wenngleich die Unterscheidung zwischen U- und E-Musik auch im Kontext musikwissenschaftlicher Diskurse inzwischen vermehrt in Zweifel gezogen wird, finden die Begriffe dennoch weiterhin in derartigen Zusammenhängen Verwendung. Oftmals wird hierbei der Unterschied, den die Begriffe bezeichnen, nicht eigens reflektiert bzw. eine vorherige Begriffsklärung unterbleibt weitestgehend. Zunächst bezieht sich die Kennzeichnung E(rnste)-Musik auf den gesamten Bereich so genannter „klassischer“ Musik; dies jedoch nicht völlig exklusiv, da auch der Jazz mittlerweile unter den Begriff E-Musik subsumiert wird.

Innerhalb des Vortrags wird zunächst die Praxis der Verwendung beider Begriffe anhand von Beispielen belegt. Hierzu zählen neben musikwissenschaftlichen Sachtexten auch Fachperiodika der Musikpflege. Es soll gezeigt werden, das die Differenzierung von zwei Prämissen ausgeht: die mit E-Musik bezeichnete Produktion gilt als eine solche, die dem ästhetischen Anspruch der Musik als solcher gerecht wird. Sie nimmt die Musik selber ernst. Dem gegenüber dient die U-Musik der bloßen Unterhaltung. Aus musikwissenschaftlicher Perspektive wird hierunter die gesamte Pop-, Rock- und Alternative-Musik befasst. Selbst musikwissenschaftliche Institute, die explizit den Bereich „moderner“ Musik beforschen, widmen sich zwar verstärkt der neuen Musik; Phänomene wie Rock, Metal, Alternative, Techno oder Elektro werden jedoch auch hier nur randständig und zudem häufig eher aus rein musiksoziologischer Perspektive behandelt. Auch in dieser modernen Musikwissenschaft findet kein merklicher Bedeutungswandel der Begriffe einer U-, oder E-Musik statt.

Folgende Thesen gilt es zu stützen:

• Die skizzierte Verwendung der Begriffe verkennt, das ein beträchtlicher Teil der heutzutage als E-Musik bezeichneten Produktion, zur Zeit seiner Entstehung keineswegs ein ästhetischer Selbstzweck, sondern in vielen Fällen bloßes Mittel zum Zweck war. Bei Hofe wurde musiziert, um bspw. eine Tafel zu unterhalten. Schon Kant ist in der Kritik der Urteilskraft wie auch der Anthropologie in pragmatischer Hinsicht geneigt, dieser zweckorientierten Musik seiner Zeit jedweden ästhetischen Anspruch abzusprechen. Auch die Jazzmusik stellte in ihren Anfängen eher die Antithese zur „Klassik“ dar.

• Eine Möglichkeit, die Begriffe unter Berücksichtigung des soeben geschilderten Sachverhaltes anzuwenden, wäre, mit E-Musik allein auf den Bereich sakraler Musik zu verweisen. Diese Verwendung wäre jedoch ebenfalls nicht wirklich sinnvoll, da keineswegs alle nicht-sakrale Musik zur bloßen Unterhaltung komponiert wurde, sondern zum Teil einzig hohen ästhetischen Ansprüchen genügen sollte (gerade die Streichquartett-Literatur ist reich an Beispielen hierfür).

• Eine sinnvolle Verwendung der Bezeichnungen U-, bzw. E-Musik läge in einer Unterscheidung musikalischer Produktion nach dem jeweiligen Bezug auf einen möglichen Rezipienten. Für Musik mit hohem künstlerischem Anspruch ist die Rezeption nicht maßgeblich. Viele große Werke blieben zu ihrer Zeit unverstanden. Es zählen allein die Eigengesetzlichkeiten der Musik. Dies gilt auch für Produktionen der zuvor genannten Genres. Demgegenüber orientiert sich reine Unterhaltungsmusik im Interesse einer musikindustriellen Vermarktung primär an den Rezipienten, der „Zielgruppe“. Ganze Ensembles werden auf ihre spätere Rezeption hin zusammengestellt (“Casting“).

• Der kommerzielle Erfolg ist als solcher kein brauchbarer Maßstab zur Unterscheidung von U- und E-Musik, da zum einen auch Musik, die mit hohen musikalischen bzw. künstlerischen Ansprüchen produziert wurde sehr erfolgreich sein kann; zum anderen die rezeptionsorientierte Produktion nicht zwangsläufig zu kommerziellen Erfolgen führt.

• Auch der Grad an Komplexität einer Komposition kann nicht als alleiniges, sondern allenfalls als zusätzliches Kriterium der Differenzierung gelten.

Fazit: Die begriffliche Differenzierung von U- und E-Musik kann als haltbar gelten, wofern man neben den ergänzenden Zusatzkriterien wie bspw. der Komplexität und Originalität einer Komposition den Bezug auf antizipierte Erwartungshaltungen seitens der Rezipienten zum Richtmaß der Unterscheidung macht. Philosophische Ästhetik darf sich auch in jetziger Zeit nicht allein im interpretierenden Umgang mit Ästhetiken der Vergangenheit und ihren immanenten Problemen erschöpfen, sondern kann und muss nach wie vor die kritische Klärung von Begriffen der Kunstwissenschaft leisten. Die skizzierte Problematik und der Lösungsvorschlag sollen hierfür ein Beispiel geben.

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Curriculum Vitae von Veit-Justus Rollmann, M.A.

Studium:
  • Bis 2003: Kath. Theologie (Vordiplom), Philosophie/Neuere Deutsche Literatur- und Medienwissenschaft (PTH Frankfurt, Philipps-Univ. Marburg). Abschluss: M.A.
Promotion:
  • 2009: "Ein Weltganzes aus einem Stoffe"-Einheit der Natur und der Erfahrung in den Entwürfen 'Übergang 1-14' des Kantischen Opus postumum (Marburg)
Derzeitige Universität oder Institution:
  • Marburg
Forschungsschwerpunkt(e):
  • Politische Philosophie der frühen Neuzeit
  • Kant
  • Hegel
Berufliche Stationen:
  • 1999 - 2007: Bibliothekar
Wichtigste Publikation(en):
  • "Das Kunstschöne in Hegels Ästhetik am Beispiel der Musik", Marburg, 2005
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